Zurück zur Stechuhr? Auf keinen Fall, das geht besser...
Digitale Arbeitszeiterfassung
Vertrauensarbeitszeit war gestern, heute ist Arbeitszeiterfassung. Seit dem 01.09.2022 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet die Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer:innen aufzeichnen zu müssen. Profitieren Sie davon, dass Ihre Mitarbeiter:innen ihre Arbeitszeiten genau und effizient dokumentieren. Von der Arbeitszeiterfassung über die Kundenverwaltung (Customer-Relationship-Managment kurz CRM) bis hin zum umfassenden Projektmanagement können Sie alles mit nur einem System managen und auf dem Gerät Ihrer Wahl wie PC (Windows, iOS, Android), Handy oder Tablet (iOS, Android) verschiedene Arbeitszeitmodelle (Teilzeit, Gleitzeit, Homeoffice usw.) problemlos erfassen. Mit nur einem Klick kann die Arbeitszeit gestartet, pausiert und zum Arbeitszeitende gestoppt werden.
Laut des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ...
konnten Arbeitnehmer mit relativ wenig Kontrolle, bei der Erfassung ihrer Arbeitszeiten, mobil oder im Homeoffice arbeiten. Nach dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 besteht eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit. Das Gericht beruft sich auf Paragraf 3 des Arbeitsschutzgesetzes (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG), welcher den Arbeitgeber verpflichtet: Die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.“ Dabei müssen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Artikel 5 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Jeder Arbeitgeber hat zukünftig somit die Pflicht ein System zur Erfassung jeglicher Arbeitszeiten einzurichten. Dr. Hermann Gloistein / Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Halle sagte dazu: „Die Auswirkungen des neuen Urteils des Bundesarbeitsgerichts sind gravierend.“ (Quelle: MDR-Wirtschaft Bericht vom 16.09.2022). Der Erfurter Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Richard Baumann (Kanzlei Baumann und Kollegen) äußert sich mit dem Statement: „In Deutschland besteht jetzt eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Unklar bleibt, wie das umgesetzt werden soll. Es geht nicht mehr nur um Überstunden oder Mehrarbeit, sondern um die regelmäßige Arbeitszeit und gegebenenfalls auch um Minderzeiten.“
Wir als Digitalisierungsexperten ...
aus Erfurt, der Hauptstadt des wunderschönen Thüringens, und arbeiten gemeinsam daran, für jeden Kunden und jeden Themenbereich die passende digitale Lösung zu finden. Von der Einrichtung des Homeoffice über das Erarbeiten digitaler Prozesse bis hin zu passender Hard- oder Software für Ihr Unternehmen. Mit der umfangreichen Softwarelösung Bitrix24 und unserer langjährigen Erfahrung sowie dem facettenreichen Know-How betreuen wir bereits Kunden aus den Bereichen Handwerk, Verwaltung, Immobilienmanagment, Photovoltaik, Vereine, Verbände, Steuerberater uvm.
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